Was bedeutet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland? 
Hier geht es zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=RkZXCkj8s9Y&t=232s

Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig? 
Es ist immer die Ausländerbehörde am Wohnsitz des Ausländers zuständig. Sie ist für die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes, der Entscheidung über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen sowie der Entscheidung und ggf. Durchführung von Ausweisungen zuständig.

Übersicht über die Ausländerbehörden. Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten
Ausländerbehörde Ravensburg Ausländerbehörde Sigmaringen Ausländerbehörde Friedrichshafen
Seestraße 9
88214 Ravensburg

Tel.: 0751 82-190
abh@ravensburg.de

http://www.ravensburg.de
Leopolstr. 4
72488 Sigmaringen

Tel.: 07571 102-0
info@lrasig.de

https://www.landkreis-sigmaringen.de
Albrechtstr. 75
88045 Friedrichshafen

Tel.: 07541 203-2162
auslaenderamt@friedrichshafen.de

https://www.bodenseekreis.de/
ordnung-sicherheit/
auslaenderwesen/
Öffnungszeiten:

Montag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten:

Montag
07:30 - 17:00 Uhr
Nach Terminvereinbarung
Dienstag
07:30 - 17:00 Uhr
Nach Terminvereinbarung
Mittwoch
07:30 - 17:00 Uhr
Nach Terminvereinbarung
Donnerstag
07:30 - 18:00 Uhr
Nach Terminvereinbarung
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Samstag
09:00 - 13:00 Uhr

Für Fragen steht Ihnen das Team des Welcome Center gerne zur Verfügung. 
kösler@welcomecenter-bo.debinder@welcomecenter-bo.de